Die Organe der Gerichtsbarkeit
Gemäß dem Gesetz vom 21. November 1987 wird die Gerichtsbarkeit von einem Einzelrichter, einem Gericht, einem Berufungsgericht und einem obersten Gerichtshof ausgeübt. Diese handeln stets im Namen des Papstes. Die einzelnen Kompetenzen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafgesetzbuch, die im Vatikanstaat gelten, festgelegt.