Geographische Lage
Die Staat der Vatikanstadt erstreckt sich auf einem nicht allzu großen, leicht ansteigenden Areal rechts des Tiberufers. Das Gebiet war im Altertum Teil der „Montes Vaticani“ (Vatikanhügel). Hier entstanden noch in der Zeit vor Christi Geburt einige Villen.
In dieser Gegend ließ der römische Kaiser Caligula (37-41 n. Chr.) eine private Wagenrennbahn (Zirkus) errichten. Zur Zeit Neros (54-68 n. Chr.) sollen hier und in den anschließenden Gärten zahlreiche Christen den Märtyrertod erlitten haben. Nördlich des Zirkus wurde in einem Friedhof entlang einer Nebenstraße der hl. Petrus beigesetzt. An der Stelle seines Grabes ließ Kaiser Konstantin der Große zwischen 324 und 326 eine großartige Basilika erbauen. Sie wurde im XVI. und XVII. Jahrhundert durch die heutige Peterskirche ersetzt.
Das Territorium des Vatikans umfasst eine Fläche von 0,44 Quadratkilometer (44 Hektar) und wird zum Großteil von den Mauern und den Kolonnaden umringt. Der Staat erstreckt sich bis zum Travertinstreifen auf dem Pflaster des Petersplatzes, der die beiden Kolonnaden verbindet und somit zusammen mit den Kolonnaden eine Art Staatsgrenze bildet. Obwohl der Petersplatz zum Territorium des Vatikanstaates gehört, ist er meistens frei zugänglich, doch untersteht er der Kontrolle der Polizeikräfte der italienischen Republik.
Den Zugang zum Vatikanstaat bilden fünf Eingänge. Sie werden von der Schweizer Garde oder dem Wachpersonal des Staates der Vatikanstadt bewacht.
Der Eingang zu den Vatikanischen Museen ist am Viale Vaticano, nicht weit von der Piazza del Risorgimento.
Wegen der kleinen Ausmaße des Territoriums der Vatikanstadt sind zahlreiche Einrichtungen und Büros des Heiligen Stuhles in Gebäuden untergebracht, die auf dem Gebiet der Stadt Rom, also außerhalb des Vatikanstaates liegen. Es handelt sich dabei um Gebäude auf der Piazza Pio XII, in der Via della Conciliazione, auf der Piazza della Cancelleria und auf der Piazza di Spagna.
Gemäß den Lateranverträgen genießen diese Immobilien die gleiche Immunität, die das internationale Recht den diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten (Botschaften) garantiert.
Die Grundstücke, auf denen diese Gebäude stehen, werden gemeinhin „exterritoriale Gebiete“ genannt.